Führerschein

Zur Erlangung der Lenkberechtigung müssen Sie laut Gesundheitsverordnung im Führerscheingesetz eine Bestätigung Ihrer gesundheitlichen Eignung vorweisen.

Dieses Gutachten erlangen Sie, indem Sie sich einer ärztlichen Untersuchung bei einem Sachverständigenarzt für Führerscheinuntersuchungen unterziehen. Seit dem 1. 1. 1999 müssen Sie deshalb nicht mehr zum Amtsarzt gehen.

Bei der Untersuchung wird ein Überblick über Ihren Gesundheitszustand erhoben und festgestellt, ob Sie gesundheitlich zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet sind. In manchen Fällen wird dennoch eine Zuweisung zum Amtsarzt notwendig sein können.

Sehtüchtigkeit

Besonderes Augenmerk wird bei dieser Untersuchung auf die Sehtüchtigkeit gelegt.
Um sich unnötige Wege und Termine zu ersparen, erlaube ich mir, Ihnen einige Hinweise im Vorhinein zu geben, die eventuell für Sie von Nutzen sein könnten:

Wenn Sie Brillenträger sind und den Führerschein der Gruppe 2 erwerben, bringen Sie zur Untersuchung eine Brillenglasbestimmung vom Optiker mit, die jedoch nicht älter als 6 Monate sein darf.

Wenn Sie Brillenträger sind und Ihre Brille stärker als 8 Dioptrien weitsichtig oder 10 Dioptrien kurzsichtig ist, bringen Sie bitte zur Untersuchung eine Brillenglasbestimmung vom Optiker mit, die nicht älter als 6 Monate ist.

Wenn Sie beim Lenken des Kraftfahrzeugs Kontaktlinsen verwenden möchten, bringen Sie bitte zur Untersuchung einen augenärztlichen Verträglichkeitsbefund mit, der ebenfalls nicht älter als 6 Monate sein darf.

Dieser Befund soll enthalten: Sehschärfe mit und ohne Korrektur, Stärke der Linsen, sowie Verträglichkeit der Linsen.

Kosten und Gültigkeit

Der ärztliche Untersuchungsbefund, den Sie vom Sachverständigen für Führerscheinuntersuchungen erhalten, ist 12 Monate gültig, das heißt, innerhalb eines Jahres nach der Untersuchung müssen Sie zur Führerscheinprüfung antreten.

Die Kosten der Untersuchung sind gesetzlich geregelt:

Gruppe 1 € 35,–
Gruppe 2 € 45,–
Verlängerungen der Gruppe 2 € 30,–